Tipps für die Probezeit

Sofern die „Chemie“ zwischen dir und deinem Ausbildungsunternehmen passt und du deine Pflichten erfüllst, sollte dem Bestehen der Probezeit nichts im Wege stehen.

Pflichten, die du als Azubi hast, findest du im Berufsbildungsgesetz. Schau dir gerne einmal den § 13 im BBiG an.


Mit einfacheren Worten findest du deine Pflichten als Auszubildende/r hier: 


Aufgaben die du von Vorgesetzten, Ausbildenden oder anderen weisungsberechtigten Personen erhältst, musst du im Rahmen deiner Ausbildung sorgfältig (genau und vorsichtig) ausführen.


An Ausbildungsmaßnahmen, z.B. Berufsschule oder überbetrieblicher Unterricht, musst du teilnehmen.


Weisungen (Anordnungen, Anweisungen) von Ausbildenden (Betrieb), Ausbildern/Innen oder weisungsberechtigten Personen (z.B. Gesellen/Innen, Mitarbeitern/Innen) musst du befolgen.

Die in der Ausbildungsstätte geltende Ordnung (Regeln, Vorschriften im Unternehmen) musst du beachten.


Mit Werkzeugen, Maschinen oder sonstigen Einrichtungen muss du pfleglich umgehen.


Über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darfst du nicht öffentlich sprechen.


Einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) musst du schriftlich oder elektronisch führen.


Dein Ausbildungsvertag muss von dir (wenn du unter 18 Jahre alt bist, auch von deinen Eltern) unterschrieben sein und dir für deine Unterlagen ausgehändigt werden.


Verstößt du gegen deine Pflichten als Auszubildende/r, ist dies ein Abmahnungsgrund und kann zu einer Kündigung führen. 


Schau dir auch gerne meine Tipps zum Ausbildungsstart an. Hier findest du hilfreiche Infos, wie du auf jeden Fall erfolgreich durch die Probezeit kommst.